🔒 FIU Deutschland veranlasst Sofortmaßnahmen – Ermittlungsbehörden sichern 2,2 Millionen Euro
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (European Public Prosecutor’s Office (EPPO)) gegen eine mutmaßlich grenzüberschreitend agierende Tätergruppe im Bereich des Umsatzsteuerkarussellbetrugs hat die FIU Deutschland mehrere Sofortmaßnahmen veranlasst, um den Abfluss von Vermögenswerten zu verhindern.
💶 So konnte unter anderem verhindert werden, dass rund 2,2 Millionen Euro das Finanzsystem verlassen. Die zuständigen Ermittlungsbehörden sicherten die Mittel im weiteren Verlauf des Verfahrens.
Ausgangspunkt war eine Verdachtsmeldung, die durch zusätzliche Hinweise ergänzt wurde. Die Informationen deuteten auf ein komplexes, europaweit agierendes Geflecht organisierter Finanzkriminalität hin und machten ein schnelles Handeln erforderlich. Die FIU nutzte daraufhin ihre gesetzlichen Möglichkeiten, um auffällige Transaktionen zu stoppen.
📄 Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen ist § 40 Geldwäschegesetz (GwG). Die FIU kann Transaktionen untersagen oder einschränken, wenn Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Ziel ist es, potenziell inkriminierte Geldbewegungen zu unterbinden, bevor sie dem staatlichen Zugriff entzogen werden.
🔎 Die Ermittlungen in diesem Fall dauern an.
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